Ihren Essay halte ich für erfreulich ausgewogen. Besonders überzeugend ist Ihr Hinweis, dass eine formal erklärte Zustimmung noch keine tatsächlich freie Entscheidung beweist. Zugleich behandeln Sie Ausbeutung angesichts der unzureichenden Datenlage nicht als erwiesene Regel, sondern als ernst zu nehmendes Risiko.
Auch Ihr utilitaristisches Argument ist vorsichtiger, als es zunächst erscheinen mag. Sie betrachten die Entstehung eines Menschen mit einem voraussichtlich lebenswerten Leben als positiven Nutzenfaktor. Die Gesamtbilanz lassen Sie jedoch ausdrücklich offen, weil die Schäden für die Leihmutter diesen Nutzen möglicherweise überwiegen.
Mein Einwand richtet sich deshalb weniger gegen Ihr Ergebnis als gegen das Verfahren der Verrechnung. Selbst eine positive Gesamtbilanz beantwortete nicht die Frage, ob das erwartete Glück des Kindes und der erfüllte Kinderwunsch die körperlichen Risiken einer anderen Person moralisch aufwiegen dürfen. Eine Gesamtsumme kann verdecken, wer den Nutzen erhält, wer die Belastungen trägt und wer die Bedingungen bestimmt.
Auch die Entstehung eines lebenswerten Lebens ist nicht ohne Weiteres ein Vorteil für den zuvor nicht existierenden Menschen. Andernfalls müsste nahezu jede unterlassene Zeugung als Verlust möglichen Glücks gelten. Der Wert eines bereits existierenden Lebens und die moralische Bewertung seiner geplanten Hervorbringung sind nicht identisch.
Ihre Forderung nach strenger Regulierung teile ich daher. Entscheidend wäre für mich, ob die Leihmutter realistische Alternativen besitzt, medizinisch selbstbestimmt bleibt, ihre Zustimmung verändern kann und gesundheitliche Langzeitfolgen nicht allein tragen muss. Die Auftraggeber erhalten das Kind, die Vermittler ihre Vergütung; beide können von späteren Folgen weitgehend entkoppelt sein. Eine Regulierung müsste diese Entkopplung beenden.
Das gilt besonders für grenzüberschreitende Leihmutterschaften. Deutsche Auftraggeber müssten auch für Vereinbarungen im Ausland vorab eine Genehmigung beantragen. Ausländische Verträge dürften weder die körperliche Selbstbestimmung der Leihmutter einschränken noch die Auftraggeber von ihrer Verantwortung für gesundheitliche, soziale und finanzielle Folgen befreien. Andernfalls würde Deutschland im Inland Schutzstandards verkünden, seinen Bürgern aber ermöglichen, die damit verbundenen Belastungen in schwächere Rechtsordnungen auszulagern.
Das Kind dürfte für einen Regelverstoß der Erwachsenen allerdings niemals durch eine ungeklärte Elternschaft, fehlende Staatsangehörigkeit oder verweigerte Versorgung bestraft werden. Sanktionen müssten sich gegen Auftraggeber, Vermittler und Einrichtungen richten.
Damit stellt sich eine über die Leihmutterschaft hinausgehende Frage: Darf eine Rechtsordnung über wesentliche Lebensbedingungen eines Menschen entscheiden, wenn dieser weder realistisch widersprechen noch die Ordnung verlassen noch eine unabhängige Überprüfung erreichen kann? Wo diese Möglichkeiten fehlen, genügt es nicht, dass Verträge formal freiwillig und Verfahren formal legal sind. Dann schützt die Rechtsordnung nicht vor der Machtasymmetrie, sondern macht sie verbindlich.
Ich folgere, eine legale Leihmutterschaft, die der Leihmutter einen umfänglichen Schutz gegen gesundheitliche, soziale und finanzielle Schäden und Folgeschäden absichert, wäre so exorbitant teuer für den Auftraggeber der Leihmutterschaft, dass dagegen der Kauf einer Immobilie preiswert erscheint.
Eine legalisierte Leihmutterschaft, die umfänglichen Schutz der Leihmutter bietet, wäre somit eine Luxusdienstleistung für Superreiche.
Die Metaebene ist nicht die Leihmutterschaft und deren ethische Beurteilung.
Es ist, wie angesprochen, das extralegale Verhalten weiter Teile der Eliten. In diesem Fall auch noch eines hochrangigen Mitglieds der Legislative. Der Regierungsfraktion.
Eine dem Souverän ins Gesicht spuckende Variante von “Legal, illegal, scheissegal!”
Im Übrigen kommt der wahrscheinlich gleichgelagerte Fall Streek ja auch noch dazu. Ebenfalls Parlamentarier.
Vielen Dank für diesen unvoreingenommenen Text zur Leihmutterschaft - er hat mir selbst einen neuen Blickwinkel eröffnet. Fest steht, sie ist in Deutschland verboten und die CDU hat dies mit Herrn Spahn unlängst bestätigt. Sich dann selbst mit Ehemann eine Leihmutter zu kaufen, zeigt einmal mehr, dass hochrangige Politiker glauben, dass Recht und Gesetz für sie nicht gelten. Herr Spahn hätte nach der Masken- und Kreditaffäre längst gehen müssen - da er keine echten Konsequenzen erfuhr, dachte er wohl, dass es diesmal auch klappen würde. Gut, dass es nicht so war.
Leihmutterschaft als Erwerbsarbeit für die Leihmutter. Erwerbsarbeit wird im Allgemeinen in hohem Maße aus finanzieller Not heraus getätigt und ist oft ausbeuterisch und häufig erniedrigend. Überall auf der Welt. Erwerbsarbeit wird, wenn sie nicht ausbeuterisch ist, auch gerne gemacht, um sich ein neues Auto zu kaufen oder die Immobilie zu finanzieren. Also seinen Wohlstand zu verbessern.
Niemand verteufelt Erwerbsarbeit. Wäre die Legalisierung von Leihmutterschaft als Erwerbsarbeit gerechtfertigt unter strengen Transparenzregeln und strenger gesundheitlicher Betreuung während der Schwangerschaft? Wie ist die Miete eines Frauenkörpers bzw. dessen ökonomische Ausbeutung im Hinblick auf Schwangerschaften als Dienstleistung für andere ethisch zu beurteilen? Ist das vielleicht nur eine Form von körperlicher Arbeit, die mit einem höheren Gesundheitsrisiko ausgestattet ist?
Ich sehe es ganz ähnlich. Leihmutterschaft ist Erwerbsarbeit und Erwerbsarbeit ist für die meisten Menschen nicht freiwillig. Darüber hinaus gilt auch: Der sozioökonomische Status beeinflusst allgemein massgeblich, was für Erwerbsarbeit eine Person zur Verfügung hat.
Der Aspekt der Ausbeutung hat bei Leihmutterschaft noch eine besondere Nuance. Ein Kind auszutragen ist eine grosse gesundheitliche Belastung, wie du sagst (körperlich und psychisch). Wenn eine Frau 9 Monate lang einen ausbeuterischen Job in einer Fabrik macht, kann sie sich davon potenziell besser erholen als von einer Schwangerschaft.
Wenn der Pool an potenziellen Arbeiterinnen für diese Arbeit überproportional vulnerabel ist (jung, tiefer sozioöknomischer Status), besteht das Risiko, dass Leihmütter besonderem Druck oder Manipulation ausgesetzt sind (vornehmlich durch die intransparenten Mittelsmann-Unternehmen).
Darum wäre ich, wie du vorschlägst, für schärfere Regulierung hin zu Arbeitnehmerinnen-Schutz, Transparenz und Kontrolle.
Ihren Essay halte ich für erfreulich ausgewogen. Besonders überzeugend ist Ihr Hinweis, dass eine formal erklärte Zustimmung noch keine tatsächlich freie Entscheidung beweist. Zugleich behandeln Sie Ausbeutung angesichts der unzureichenden Datenlage nicht als erwiesene Regel, sondern als ernst zu nehmendes Risiko.
Auch Ihr utilitaristisches Argument ist vorsichtiger, als es zunächst erscheinen mag. Sie betrachten die Entstehung eines Menschen mit einem voraussichtlich lebenswerten Leben als positiven Nutzenfaktor. Die Gesamtbilanz lassen Sie jedoch ausdrücklich offen, weil die Schäden für die Leihmutter diesen Nutzen möglicherweise überwiegen.
Mein Einwand richtet sich deshalb weniger gegen Ihr Ergebnis als gegen das Verfahren der Verrechnung. Selbst eine positive Gesamtbilanz beantwortete nicht die Frage, ob das erwartete Glück des Kindes und der erfüllte Kinderwunsch die körperlichen Risiken einer anderen Person moralisch aufwiegen dürfen. Eine Gesamtsumme kann verdecken, wer den Nutzen erhält, wer die Belastungen trägt und wer die Bedingungen bestimmt.
Auch die Entstehung eines lebenswerten Lebens ist nicht ohne Weiteres ein Vorteil für den zuvor nicht existierenden Menschen. Andernfalls müsste nahezu jede unterlassene Zeugung als Verlust möglichen Glücks gelten. Der Wert eines bereits existierenden Lebens und die moralische Bewertung seiner geplanten Hervorbringung sind nicht identisch.
Ihre Forderung nach strenger Regulierung teile ich daher. Entscheidend wäre für mich, ob die Leihmutter realistische Alternativen besitzt, medizinisch selbstbestimmt bleibt, ihre Zustimmung verändern kann und gesundheitliche Langzeitfolgen nicht allein tragen muss. Die Auftraggeber erhalten das Kind, die Vermittler ihre Vergütung; beide können von späteren Folgen weitgehend entkoppelt sein. Eine Regulierung müsste diese Entkopplung beenden.
Das gilt besonders für grenzüberschreitende Leihmutterschaften. Deutsche Auftraggeber müssten auch für Vereinbarungen im Ausland vorab eine Genehmigung beantragen. Ausländische Verträge dürften weder die körperliche Selbstbestimmung der Leihmutter einschränken noch die Auftraggeber von ihrer Verantwortung für gesundheitliche, soziale und finanzielle Folgen befreien. Andernfalls würde Deutschland im Inland Schutzstandards verkünden, seinen Bürgern aber ermöglichen, die damit verbundenen Belastungen in schwächere Rechtsordnungen auszulagern.
Das Kind dürfte für einen Regelverstoß der Erwachsenen allerdings niemals durch eine ungeklärte Elternschaft, fehlende Staatsangehörigkeit oder verweigerte Versorgung bestraft werden. Sanktionen müssten sich gegen Auftraggeber, Vermittler und Einrichtungen richten.
Damit stellt sich eine über die Leihmutterschaft hinausgehende Frage: Darf eine Rechtsordnung über wesentliche Lebensbedingungen eines Menschen entscheiden, wenn dieser weder realistisch widersprechen noch die Ordnung verlassen noch eine unabhängige Überprüfung erreichen kann? Wo diese Möglichkeiten fehlen, genügt es nicht, dass Verträge formal freiwillig und Verfahren formal legal sind. Dann schützt die Rechtsordnung nicht vor der Machtasymmetrie, sondern macht sie verbindlich.
Ich folgere, eine legale Leihmutterschaft, die der Leihmutter einen umfänglichen Schutz gegen gesundheitliche, soziale und finanzielle Schäden und Folgeschäden absichert, wäre so exorbitant teuer für den Auftraggeber der Leihmutterschaft, dass dagegen der Kauf einer Immobilie preiswert erscheint.
Eine legalisierte Leihmutterschaft, die umfänglichen Schutz der Leihmutter bietet, wäre somit eine Luxusdienstleistung für Superreiche.
Die Metaebene ist nicht die Leihmutterschaft und deren ethische Beurteilung.
Es ist, wie angesprochen, das extralegale Verhalten weiter Teile der Eliten. In diesem Fall auch noch eines hochrangigen Mitglieds der Legislative. Der Regierungsfraktion.
Eine dem Souverän ins Gesicht spuckende Variante von “Legal, illegal, scheissegal!”
Im Übrigen kommt der wahrscheinlich gleichgelagerte Fall Streek ja auch noch dazu. Ebenfalls Parlamentarier.
Vielen Dank für diesen unvoreingenommenen Text zur Leihmutterschaft - er hat mir selbst einen neuen Blickwinkel eröffnet. Fest steht, sie ist in Deutschland verboten und die CDU hat dies mit Herrn Spahn unlängst bestätigt. Sich dann selbst mit Ehemann eine Leihmutter zu kaufen, zeigt einmal mehr, dass hochrangige Politiker glauben, dass Recht und Gesetz für sie nicht gelten. Herr Spahn hätte nach der Masken- und Kreditaffäre längst gehen müssen - da er keine echten Konsequenzen erfuhr, dachte er wohl, dass es diesmal auch klappen würde. Gut, dass es nicht so war.
Es gibt noch andere Aspekte, die hier nicht behandelt wurden. Ich habe sie hier als Fragen formuliert.
https://denk-arten.de/allgemein/leihmutterschaft/18/07/2026/
Leihmutterschaft als Erwerbsarbeit für die Leihmutter. Erwerbsarbeit wird im Allgemeinen in hohem Maße aus finanzieller Not heraus getätigt und ist oft ausbeuterisch und häufig erniedrigend. Überall auf der Welt. Erwerbsarbeit wird, wenn sie nicht ausbeuterisch ist, auch gerne gemacht, um sich ein neues Auto zu kaufen oder die Immobilie zu finanzieren. Also seinen Wohlstand zu verbessern.
Niemand verteufelt Erwerbsarbeit. Wäre die Legalisierung von Leihmutterschaft als Erwerbsarbeit gerechtfertigt unter strengen Transparenzregeln und strenger gesundheitlicher Betreuung während der Schwangerschaft? Wie ist die Miete eines Frauenkörpers bzw. dessen ökonomische Ausbeutung im Hinblick auf Schwangerschaften als Dienstleistung für andere ethisch zu beurteilen? Ist das vielleicht nur eine Form von körperlicher Arbeit, die mit einem höheren Gesundheitsrisiko ausgestattet ist?
Dies ist für mich die große Frage.
Ich sehe es ganz ähnlich. Leihmutterschaft ist Erwerbsarbeit und Erwerbsarbeit ist für die meisten Menschen nicht freiwillig. Darüber hinaus gilt auch: Der sozioökonomische Status beeinflusst allgemein massgeblich, was für Erwerbsarbeit eine Person zur Verfügung hat.
Der Aspekt der Ausbeutung hat bei Leihmutterschaft noch eine besondere Nuance. Ein Kind auszutragen ist eine grosse gesundheitliche Belastung, wie du sagst (körperlich und psychisch). Wenn eine Frau 9 Monate lang einen ausbeuterischen Job in einer Fabrik macht, kann sie sich davon potenziell besser erholen als von einer Schwangerschaft.
Wenn der Pool an potenziellen Arbeiterinnen für diese Arbeit überproportional vulnerabel ist (jung, tiefer sozioöknomischer Status), besteht das Risiko, dass Leihmütter besonderem Druck oder Manipulation ausgesetzt sind (vornehmlich durch die intransparenten Mittelsmann-Unternehmen).
Darum wäre ich, wie du vorschlägst, für schärfere Regulierung hin zu Arbeitnehmerinnen-Schutz, Transparenz und Kontrolle.